ZÜRICHESTATES

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

1. Geltungsbereich und Definitionen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ZürichEstates AG (nachfolgend "ZürichEstates") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Mandant") für alle angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Beratungs-, Such- und Relocationsmandate.

2. Vertragsgegenstand

ZürichEstates erbringt Dienstleistungen als exklusiver Käuferberater und Relocation-Partner im Schweizer Markt. Die genauen Aufgaben, Laufzeiten und Vergütungen werden in einem separaten, schriftlich abzuschließenden Mandatsvertrag definiert. Diese AGB sind integrierter Bestandteil jedes Vertrages.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Mandant verpflichtet sich, alle für die vertragsgemäße Erfüllung des Such- oder Beratungsauftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen (insbesondere Identitätsnachweise, Kapitalnachweise) wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. ZürichEstates ist berechtigt, die Zusammenarbeit bei falschen Angaben mit sofortiger Wirkung einzustellen.

4. Honorare und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung von ZürichEstates erfolgt in der Regel auf Basis eines Fixhonorars kombiniert mit einer Erfolgskomponente, wie im Mandatsvertrag vereinbart. Rechnungen sind innert 14 Tagen in Schweizer Franken (CHF) zu begleichen, sofern auf der Rechnung keine andere Frist vermerkt ist. Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben werden separat ausgewiesen.

5. Keine Anlageberatung / Gewährleistungsausschluss

ZürichEstates erbringt rein strategische und operative Such- und Vermittlungsdienstleistungen. Die von uns zur Verfügung gestellten Marktanalysen, Beispielrechnungen und Exposés stellen keine rechtsverbindliche Finanz- oder Anlageberatung dar. Jede Investitionsentscheidung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Wir schließen jegliche Haftung für finanzielle Verluste oder ausbleibende Renditen aus.

6. Haftungsbeschränkung

ZürichEstates haftet für Schäden im Rahmen des Auftrages nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Absicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden (wie entgangener Gewinn) wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.

7. Geistiges Eigentum

Sämtliche von ZürichEstates erstellten Unterlagen, Marktanalysen, Konzepte und Off-Market Profile bleiben im geistigen Eigentum von ZürichEstates und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ZürichEstates findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der ZürichEstates AG in Zürich, Schweiz.