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Lex Koller im Detail: Hürden beim Erwerb für Ausländer meistern

Veröffentlicht am: 15. Mai 2024 Autor: Dr. iur. Helen Keller-Meier

Die Schweiz gilt weltweit als sicherer Hafen für Vermögen und als einer der attraktivsten Wohnorte für anspruchsvolle Menschen. Doch wer als Nicht-Schweizer ein Eigenheim oder Anlageobjekt erwerben möchte, stößt rasch auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland — im Volksmund besser bekannt als Lex Koller.

Das Gesetz soll die Überfremdung des Schweizer Bodens verhindern, stellt internationale Käufer jedoch vor komplexe administrative Herausforderungen. Dennoch ist der Kauf nicht unmöglich, sofern man die rechtlichen Rahmenbedingungen präzise versteht und die Transaktion von Beginn an sauber strukturiert.

Wer gilt als "Person im Ausland"?

Entscheidend ist nicht allein die Staatsbürgerschaft, sondern vor allem das steuerliche und rechtliche Domizil. Bürger aus EU/EFTA-Staaten mit einem tatsächlichen Wohnsitz und einer Aufenthaltsbewilligung B oder C in der Schweiz sind Schweizer Käufern in der Regel gleichgestellt. Drittstaatsangehörige (wie US-Bürger, Briten oder Asiaten) ohne Niederlassungsbewilligung C unterliegen hingegen den vollen Einschränkungen des Gesetzes.

Erlaubte Ausnahmen und Kontingente

Bestimmte Kantone und Gemeinden in touristischen Gebieten (wie beispielsweise Teile des Berner Oberlandes oder Graubündens) verfügen über jährliche Kontingente, um Ferienwohnungen an Nicht-Schweizer zu verkaufen. Der Erwerb einer solchen Wohnung ist bewilligungspflichtig, jedoch innerhalb der Kontingente möglich. Gewerblich genutzte Liegenschaften (Büros, Hotels, Verkaufsflächen) sind von der Lex Koller gänzlich ausgenommen, was diese Assets für internationale Kapitalanleger hochgradig attraktiv macht.

"Mit den richtigen Treuhand- und Beteiligungsstrukturen lassen sich auch komplexe Akquisitionen absolut rechtskonform und diskret realisieren. Entscheidend ist der enge Dialog mit den kantonalen Bewilligungsbehörden."

Treuhand- und Holdingstrukturen: Der Königsweg

Für größere Wohnliegenschaften oder exklusive Wohnsitze im Kanton Zürich greifen vermögende Ausländer häufig auf Schweizer Familiengesellschaften oder qualifizierte Treuhandkonstrukte zurück. Diese Strukturen erfordern eine präzise steuerliche und gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung, um eine Umgehung der Lex Koller auszuschließen (was strafbar wäre), während gleichzeitig die rechtliche Kontrolle im Einklang mit Schweizer Recht gesichert bleibt.

ZürichEstates AG berät Sie zusammen mit erstklassigen Schweizer Rechtsexperten und Notaren, um für Ihr Wunschobjekt die maßgeschneiderte, rechtssichere Struktur aufzusetzen.

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